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💰 Zuschuss

Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

fraueninternationaljugendseniorensozial

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die inhaltlich, methodisch und strukturell überwiegend folgenden Zwecken dienen:
1. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
2. Wird die Zuwendung nicht für den in diesem Vertrag festgelegten Zweck verwendet oder erfüllt der Zuwendungsempfänger andere Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, so hat der Zuwendungsgeber nebe
Tritt das Bundesministerium vom Vertrag zurück oder wird der Vertrag infolge Eintritts einer auflösenden Bedingung unwirksam, so hat der Zuwendungsempfänger die ohne Rechtsgrund erhaltene Zuwendung zu

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP). Gefördert werden: Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab. Sie stellen Ihren Antrag im Direktverfahren bis spätestens zum 30. November für das Folgejahr unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG