Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Bundesministerium des Innern (BMI)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 75%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Ihr Projekt im Bereich Asyl, legale Migration, Integration, europäische Solidarität, Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration. Mitfinanziert werden Maßnahmen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten und mindestensEUR100.000 pro Jahr der Projektlaufzeit. Ihren Antrag richten Sie bitte mindestens 6 Monate vor Projektbeginn schriftlich oder ab dem 1.1.2023 verpflichtend elektronisch über dasIT-System für die Innenfonds (ITSI) an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ihren Antrag können Sie frühestens 12 Monate vor dem geplanten Projektbeginn stellen. Bitte beachten Sie den Förderaufruf sowie weitere Informationen und Kontaktdaten der Bewilligungsstellen im Internet.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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