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💰 Zuschuss

Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behindertemigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 75%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Ihr Projekt im Bereich Asyl, legale Migration, Integration, europäische Solidarität, Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration. Mitfinanziert werden Maßnahmen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten und mindestensEUR100.000 pro Jahr der Projektlaufzeit. Ihren Antrag richten Sie bitte mindestens 6 Monate vor Projektbeginn schriftlich oder ab dem 1.1.2023 verpflichtend elektronisch über dasIT-System für die Innenfonds (ITSI) an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ihren Antrag können Sie frühestens 12 Monate vor dem geplanten Projektbeginn stellen. Bitte beachten Sie den Förderaufruf sowie weitere Informationen und Kontaktdaten der Bewilligungsstellen im Internet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG