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💰 Zuschuss

Meistergründungsprämie

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Datenstand: Vor 18 Tagen

Förderbetrag

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Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
betriebsberatung@hwk-berlin.de
📞
030 25903467
📞
021/1058
🔗
www.hwk-berlin.de

Zielgruppen

frauenjugendregionalsenioren

Fördergebiet

Berlin

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & Software

Beschreibung

Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister bei der erstmaligen Existenzgründung, der Übernahme eines Betriebes oder der tätigen Beteiligung an einem Handwerksunternehmen in Berlin. Die Förderung ist zweistufig und gliedert sich in eine Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss. Die Höhe der Basisförderung bei Existenzgründung beträgt EUR 10.000. Gründet eine Frau und handelt es sich um einen frauenatypischen Beruf, beträgt die Förderung EUR 15.000. Die Höhe der Arbeitsplatzförderung beträgt EUR 6.000. Die Höhe der Ausbildungsplatzförderung beträgt EUR 7.500. Wird eine Frau ausgebildet und handelt es sich um einen frauenatypischen Beruf, beträgt die Förderung EUR 10.000. Als frauenatypischer Handwerksberuf gilt ein Ausbildungsberuf, in dem die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse mit weiblichen Jugendlichen in Berlin zum Stichtag 31.12. des Vor-Vorjahres weniger als 20 Prozent beträgt. Ihren Antrag richten Sie an die Handwerkskammer Berlin. Den Antrag auf Basisförderung reichen Sie vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und nach Beratung durch die Handwerkskammer Berlin ein. Den Antrag auf Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung reichen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der ersten 3 Jahre Ihrer Selbstständigkeit ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind:
•Falls Sie eine Beteiligung planen, muss Ihre tätige Beteiligung mindestens 30 Prozent Kapitalanteil umfassen und eine Sperrminorität beinhalten.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 – Voraussetzung für den Bezug der 1. Stufe (Basisförderung) ist, dass die antragstellende Person
•4.1.1 – beabsichtigt, die Existenzgründung oder Übernahme eines beziehungsweise Beteiligung an einem Unternehmen im Land Berlin vorzunehmen, ohne in den nächsten drei Jahren (Bindungsfist) nicht unerh

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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