Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt aus Landesmitteln und aus Mitteln des Ausgleichsabgabeaufkommens Investitionen zur Gestaltung einer zeitgemäßen, inklusiven, bedarfsgerechten, dezentralen und wohnortnahen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen. Sie bekommen die Förderung für den Erwerb, die Schaffung, die Erweiterung, den Umbau und die Modernisierung sowie im Ausnahmefall auch den Ersatzneubau von Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Referat 21.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG