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💰 Zuschuss

Dezentrale Wohnangebote sowie Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behindertejugendmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Einrichtungen in der Trägerschaft
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
5.1 Notwendigkeit des Vorhabens
Ein Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn es notwendig ist. Für die Beurteilung der Notwendigkeit sind insbesondere folgende Gesichtspunkte heranzuziehen:
5.2 Vorlage eines Teilhabekonzepts

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt aus Landesmitteln und aus Mitteln des Ausgleichsabgabeaufkommens Investitionen zur Gestaltung einer zeitgemäßen, inklusiven, bedarfsgerechten, dezentralen und wohnortnahen Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen. Sie bekommen die Förderung für den Erwerb, die Schaffung, die Erweiterung, den Umbau und die Modernisierung sowie im Ausnahmefall auch den Ersatzneubau von Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Referat 21.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG