Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 40%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg fördert die Modernisierung von zentralen land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximalEUR100.00. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR10.000. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über die zuständige untere Flurbereinigungsbehörde an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG