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💰 Zuschuss

Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Grundlage eines Antrags ist eine von der Gemeinde erstellte und mit der unteren Flurneuordnungsbehörde des jeweils zuständigen Landratsamtes abgestimmte Wegenetzkonzeption. Diese soll die derzeitige W
• der Nachweis über fehlende Tragfähigkeit/nicht ausreichende Breite und Darlegung des Modernisierungserfordernisses,

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 40%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert die Modernisierung von zentralen land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximalEUR100.00. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR10.000. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über die zuständige untere Flurbereinigungsbehörde an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG