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💰 Zuschuss

Beratungen für den Mittelstand

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@wm.bwl.de
📞
0711 1230
📞
0711 1232121
🔗
wm.baden-wuerttemberg.de

Zielgruppen

internationalsenioren

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR350,00 je Tagewerk à 8 Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden maximal 2 Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst. Für Handwerksbetriebe ist die Beratung durch Beratende der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände im Umfang von maximal 4 Beratungstagewerken überwiegend kostenlos. Für Lotsen- und Erstberatungen beträgt die maximal geförderte Beratungsdauer 1,5 Tagewerke pro Gründungs-/Übernahmevorhaben. Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:

Besonderheiten & Hinweise

•Zuwendungsempfänger sind Kammern und weitere Wirtschaftsorganisationen in Baden-Württemberg in ihrer Funktion als koordinierende Träger der Förderung.
•Förderbegünstigte sind je nach Art des Vorhabens
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Religionsgemeinschaften mit Mehrheit beteiligt sind.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@wm.bwl.de
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0711 1230
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