Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR350,00 je Tagewerk à 8 Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden maximal 2 Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst. Für Handwerksbetriebe ist die Beratung durch Beratende der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände im Umfang von maximal 4 Beratungstagewerken überwiegend kostenlos. Für Lotsen- und Erstberatungen beträgt die maximal geförderte Beratungsdauer 1,5 Tagewerke pro Gründungs-/Übernahmevorhaben. Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG