Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Baden-Württemberg unterstützt moderne Weiterbildungsangebote für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Fachkräfte im Agrarbereich. Als anerkannte Bildungseinrichtung beziehungsweise als Träger einer solchen Einrichtung bekommen Sie die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Die Bagatellgrenze beträgt bei Weiterbildungs- und CoachingmaßnahmenEUR1.000 und bei Investitionen in dieIT-AusstattungEUR3.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und – bis zur Bereitstellung des vom zuständigen Ministerium festgelegten elektronischen Verfahrens – unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Regierungspräsidium.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG