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💰 Zuschuss

Weiterbildungsoffensive in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

frauenregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Zuwendungen nach den Nummern 2.1 und 2.2
4.1.1 Folgende Voraussetzungen müssen bezüglich der Teilnehmenden erfüllt sein:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 80%

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt moderne Weiterbildungsangebote für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Fachkräfte im Agrarbereich. Als anerkannte Bildungseinrichtung beziehungsweise als Träger einer solchen Einrichtung bekommen Sie die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Die Bagatellgrenze beträgt bei Weiterbildungs- und CoachingmaßnahmenEUR1.000 und bei Investitionen in dieIT-AusstattungEUR3.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und – bis zur Bereitstellung des vom zuständigen Ministerium festgelegten elektronischen Verfahrens – unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Regierungspräsidium.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG