Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderhöhe
bis zu 50.000 €
Förderquote: bis 65%
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 65%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützen Sie bei der Modernisierung oder Umstrukturierung Ihrer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) sowie bei der Weiterentwicklung IhrerÜBSzu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung. Sie erhalten Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als 50.000EURwerden nicht gefördert. Sie beantragen die Förderung in einem mehrstufigen Verfahren. Bei Verfahren mit vorzeitigem Vorhabenbeginn gelten besondere Bestimmungen. FürÜBSund Kompetenzzentren mit dem Schwerpunkt Ausbildung stellen Sie den Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), für Vorhaben mit dem Schwerpunkt Weiterbildung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie müssen Ihr Vorhaben auch den zuständigen Landesbehörden anzeigen.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Förderhöhe
bis zu 50.000 €
Förderquote: bis 65%
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