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🛡️ Bürgschaft

Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens

Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

senioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Darlehensnehmer von Wohnungsbaufinanzierungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der Freistaat übernimmt keine Bürgschaften für
2.1 Art der Bürgschaft
Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften nach Maßgabe der als Anlage beigefügten „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens – AVB – übernom

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Bayern gewährt Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens. Besichert werden Darlehen Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft bis zu einer Höhe, in der Verzinsung und Tilgung auf Dauer gesichert erscheinen. Ihr Darlehen muss mindestensEUR5.000 betragen und Ihre Eigenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über den Darlehensgeber an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Wenn Sie gleichzeitig Fördermittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragen, reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG