Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
🛡️ Bürgschaft
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern gewährt Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens. Besichert werden Darlehen Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft bis zu einer Höhe, in der Verzinsung und Tilgung auf Dauer gesichert erscheinen. Ihr Darlehen muss mindestensEUR5.000 betragen und Ihre Eigenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über den Darlehensgeber an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Wenn Sie gleichzeitig Fördermittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragen, reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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