Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 70%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) bei der Entwicklung und Umsetzung von Projektideen, die einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein leisten und skalierbar und übertragbar beziehungsweise erweiterbar auf andere Branchen und Regionen sind. Sie bekommen die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestensEUR50.000 betragen (Bagatellgrenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und in einfacher Ausfertigung postalisch sowie als PDF-Datei an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG