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💰 Zuschuss

Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@ms.sachsen-anhalt.de
📞
0391 56701
📞
0391 5674521
🔗
ms.sachsen-anhalt.de
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www.fruehehilfen.de

Zielgruppen

jugendsozial

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger der Jugendhilfe beim Ausbau der Strukturen der Frühen Hilfen und bei der Förderung elterlicher Beziehungs- und Erziehungskompetenzen. Sie erhalten die Förderung für die Sach- und Personalausgaben Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR20.000 als Grundpauschale. Darüber hinaus erhalten Sie Zuwendungen abhängig von der Zahl der Kinder zwischen 0 und 3 Jahren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 31.10. für das folgende Jahr an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Sachsen-Anhalt als Erstempfänger.
•Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind öffentliche, freie oder private Träger sowie freiberuflich tätige Einzelpersonen (zum Beispiel Familienhebammen).
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•5.1 Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, bei der Antragstellung den bisherigen Ausbau im Bereich der Frühen Hilfen und des für Frühe Hilfen zuständigen Netzwerkes darzu
•5.2 Bei der Antragstellung ist eine Aufteilung der beantragten Fördermittel getrennt nach den Förderbereichen der Nummer 3 vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@ms.sachsen-anhalt.de
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0391 56701
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0391 5674521
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ms.sachsen-anhalt.de
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