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Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für Beteiligungen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@bb-mbg.de
📞
0391 737520
📞
0391 7375215
🔗
st.ermoeglicher.de

Zielgruppen

senioren

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelHandwerkIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU), wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande kommen würde. Mit der Förderung sollen nachhaltig wettbewerbsfähige, selbstständige Existenzen gefördert werden. Sie erhalten die Förderung durch die Übernahme von Garantien für Beteiligungen. Die Höhe der Garantien beträgt bis zu 80 Prozent der Beteiligungssumme sowie bis zu 80 Prozent der vertraglich vereinbarten Ansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft auf den Ertrag der Beteiligung. Für die garantierte Beteiligung gilt ein Höchstbetrag von EUR 1 Million, in Einzelfällen auch bis zu EUR 2,5 Millionen. Die Laufzeit der Garantie beträgt maximal 10 Jahre. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Bürgschaftsbank Sachsen-AnhaltGmbH.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sindKMUdes Handwerks, des Handels, der Industrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Verkehrsgewerbes, des Gartenbaus und des sonstigen Gewerbes sowie Freiberuflerinnen und Frei
•Die Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für Beteiligungen sind an folgende Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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