Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Handwerksmeisterin oder -meister bei Ihrer Existenzgründung. Sie erhalten die MeistergründungsprämieNRWfür die Neugründung oder Übernahme eines Betriebes oder wenn Sie sich mehrheitlich an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen beteiligen. Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aberEUR10.500. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit über die zuständige Handwerkskammer bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerkse.V.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG