Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Arbeit von Frauenhäusern. Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachausgaben. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Ihren Antrag richten Sie bis zum 1.10. für das folgende Bewilligungsjahr, bei Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn an den zuständigen Landschaftsverband. Das ist entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
§ 44 Landeshaushaltsordnung
Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenhäusern Ru