Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Um das Landesnaturschutzgesetz zu verwirklichen und internationale ökologische Regelungen und Vorgaben durchzuführen, unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Sie bei Maßnahmen, die dem Schutz von Natur und Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft dienen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt 50 bis 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze für Gemeinden und Gemeindeverbänden liegt beiEUR2.500, bei sonstigen Zuwendungsempfängern beiEUR500,00. Sie können als Kreis oder kreisfreie Stadt auch pauschalierte jährliche Landesmittel in Höhe vonEUR50.000 bisEUR100.000 für kleinere Maßnahmen erhalten. Mit Ihrer Antragstellung müssen Sie eine Auflistung über Art und Umfang der Planungsarbeiten sowie einen Durchführungsplan einreichen. Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG