Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Privatperson nach erfolgreichem Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zur Handwerksmeisterin und Industriemeisterin oder zum Handwerksmeister und zum Industriemeister. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR2.000 pro Absolventin und Absolvent. Zusätzlich erhalten bis zu 33 jahresbeste Absolventinnen und Absolventen der Handwerkskammern und bis zu 17 Absolventinnen und Absolventen der Industrie- und Handelskammern jeEUR3.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich oder elektronisch bei Ihrer Kammer in Mecklenburg-Vorpommern, bei der Sie Ihre Prüfung abgelegt haben. Spätestens 6 Monate nach schriftlichem Bescheid über Ihre bestandene Meisterprüfung müssen Sie Ihren Antrag einreichen. Die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern richten ihre Anträge spätestens bis zum 31.12. des Jahres, das dem jeweiligen Projektzeitraum vorausgeht, schriftlich oder elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)