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💰 Zuschuss

Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2022)

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@tlllr.thueringen.de
📞
0361 574041000
📞
0361 574041390
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umwelt.thueringen.de
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portia.thueringen.de

Zielgruppen

kulturregional

Fördergebiet

Thüringen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie bei Vorhaben zur Stärkung des Umweltschutzes, einschließlich der biologischen Vielfalt, und des Klimaschutzes. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Verpflichtungsumfang ab und wird nach der Flächennutzung im Antragsjahr beziehungsweise der Ergebnisse der Kontrollen berechnet. Ihre Maßnahme muss den jeweils angegebenen Mindestförderbetrag erreichen. Richten Sie Ihren Antrag bitte als Teil des Sammelantrages bis zum 15.5. eines Jahres an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Die Einreichung des Antrages ist nur in digitaler Form über das Antragsportal PORTIA vorgesehen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben
•Für bestimmte Maßnahmen müssen Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger außerdem unter die Kategorie „Kleinstunternehmen oder der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“ gemäßKMU-Definition d
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Als allgemeine Voraussetzung hat sich der Zuwendungsempfänger in seinem Antrag zu verpflichten, die einzubeziehenden Flächen gemäß den in der Anlage 2 dieser Richtlinie festgelegten Zuwendungsvorausse
•Die speziellen Zuwendungsvoraussetzungen werden in Anlage 2 dieser Richtlinie unter der jeweiligen Maßnahme beschrieben. Beziehen sich die Zuwendungsvoraussetzungen auf die Kulturart, so ist die Angab

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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