Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie bei Vorhaben zur Stärkung des Umweltschutzes, einschließlich der biologischen Vielfalt, und des Klimaschutzes. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Verpflichtungsumfang ab und wird nach der Flächennutzung im Antragsjahr beziehungsweise der Ergebnisse der Kontrollen berechnet. Ihre Maßnahme muss den jeweils angegebenen Mindestförderbetrag erreichen. Richten Sie Ihren Antrag bitte als Teil des Sammelantrages bis zum 15.5. eines Jahres an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Die Einreichung des Antrages ist nur in digitaler Form über das Antragsportal PORTIA vorgesehen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG