Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), wenn Sie Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege planen und diese nicht im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung erbringen. Sie erhalten eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme ab und beträgt maximalEUR500.000. Die Bagatellgrenze liegt je nach Vorhaben beiEUR120,00 oderEUR500,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die untere Naturschutzbehörde in Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrem Landkreis, für Vorhaben zur Pflege von Flächen zur Sicherung und Entwicklung bestimmter Lebensräume mit ihren Lebensgemeinschaften oder von Lebensstätten bitte bis zum 1.4. eines Jahres und für Vorhaben zur Sicherung von Amphibienwanderungen bitte bis zum 15.2. eines Jahres.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG