Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 75%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Landesmitteln bei Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen in Siedlungsbereichen sowie bei Lärmminderungsmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Die Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben beträgt bei Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme und ausschließlich online über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG