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💰 Zuschuss

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B Landesmittelförderung

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

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Datenstand: Vor 5 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 75%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 2133-2081
📞
023/1315
🔗
www.sab.sachsen.de
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www.smekul.sachsen.de
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www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Landesmitteln bei Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen in Siedlungsbereichen sowie bei Lärmminderungsmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Die Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben beträgt bei Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme und ausschließlich online über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•1. Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben innerhalb des Freistaates Sachsen bewilligt werden.
•2. Vorhabenspezifische Zuwendungsvoraussetzungen für Vorhaben nach Ziffer II, Nummer 1 (Stadtgrün). Es gilt zusätzlich:
•2.1 Vorhaben werden im Siedlungsbereich in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern gefördert. Die Information, ob das Vorhaben in einem entsprechenden Siedlungsbereich liegt, ist unter www.sab.sachs

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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servicecenter@sab.sachsen.de
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